Die ZweiStein-Abmahnung

Ring frei zur zweiten Runde!

Auf eine Gegenabmahnung gibt es üblicherweise zwei Möglichkeiten der Antwort:

Einknicken oder erhöhen - wie beim Poker...

Nun denn, die Frist bis 26.09.2007, 12:00h mittags, hatte die Gegenseite knapp verstreichen lassen, worauf mein Anwalt mit Hinzuziehung eines Patentanwaltes reagierte - die postwendende Antwort der Gegenseite war, ebenfalls einen Patentanwalt zu involvieren.

Das für sich genommen ist noch nicht wirklich schlimm, solange offen ist, wer den Spaß zu bezahlen hat.

Ungeschickt fängt die Sache dann zu werden an, wenn sich besagter Anwalt der Gegenseite langsam aber genüßlich in Widersprüche verstrickt. Rekapitulieren wir nochmal: Angeblich nutze ich die angegriffene Domain geschäftlich in einer Weise, die die Marke der Gegenseite verletzt. Folglich müsste ich - so die Argumentation meines Anwalts - Kennzeichenwirkung erlangt haben, und diese müsste ältere Rechte haben als die Markenanmeldung der Gegenseite (von der wir immer noch überzeugt sind, dass diese nicht wie "zweistein" zu lesen sei!)

Aber oh Wunder: Auf einmal nutze ich die Domain dann doch erst seit der Gründung der steinbruch.info GbR geschäftlich (das wäre ja dann der 1.1.2007) - dem widersprechen aber die vorgetragenen Vorwürfe insbesondere in Bezug auf Links in Richtung z.B. www.auxion.de - der betreffende Link befand sich nämlich auf einer Seite, die seit dem Jahr 1999 (!!!) online ist - das weiss ich so genau, weil ich die Seite damals aus Protest gegen die bei alando.de/ebay eingeführten Provisionen und Angebotsgebühren erstellt hatte.

Ja was wollen die denn jetzt? Fisch oder Fleisch?

Immerhin ist meinerseits Entspannung angesagt: Für eine einstweilige Verfügung gegen unsere Domain wird es ziemlich eng, denn die Jungs haben - wie wir nachweisen können - in folgender Chronologie und damit taktisch unklug gehandelt:

25.06.2007: Übertragung der Markenrechte auf die heutige Inhaberin. Die Vorgängerfirma, die die Marke seit Ende 2005 eingetragen aber nie genutzt hat, ist damit zunächst mal raus.

04.07.2007: Ein Mensch fragt mich ohne Angabe seiner Beweggründe, ob ich die Domain verkaufen will.

05.07.2007: Die aktuelle Markeninhaberin registriert sich eine genau dem Markennamen entsprechende .de-Domain.

18.07.2007: Die aktuelle Markeninhabern registriert sich eine genau dem Markennamen entsprechende .com-Domain.

14.09.2007: Wir erhalten die schon des langen und breiten erwähnte Abmahnung.

Was lernt uns das? Die Herrschaften wussten definitiv am 4.7.2007, dass wir die Domain haben und - obwohl nicht ausdrücklich verkaufsorientiert - schon ganz gern mal ein Angebot hören würden. Damit tickt die Uhr. Das deutsche Rechtswesen geht davon aus, dass insb. die immer mal gern angedrohte Einstweilige Verfügung einer entsprechenden Dringlichkeit bedarf. Wenn sich jemand 2-3 Monate Zeit lässt, erst mal in der Gegend rumzumahnen oder sich einfach nur an den Füßen rumzuspielen, wird das mit der Dringlichkeit etwas eng...

Nun hat also die liebe Gegenseite mal wieder geantwortet (wenn auch kurz nach Ablauf unserer Frist) und ihrerseits erneut eine Frist gesetzt - diesmal bis zum 4.10.2007. Schön. Ihre Antwort sollen sie kriegen. Fristgerecht. Und natürlich wohl recherchiert und qualifiziert. Überflüssig, vorzurechnen, dass am 4.10. bereits DREI Monate seit Kenntnis des Sachverhalts verstrichen sind, und somit kein Richter mehr ernsthaft die Dringlichkeit einer Einstweiligen Verfügung erkennen wird. Sie könnten also ihrerseits noch klagen - umgekehrt könnten wir das auch, man nennt das dann "negative Feststellungsklage". Welche dieser potenziellen Klagen mehr Erfolgsaussichten hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber soweit muss es ja nicht kommen.

Überflüssig, zu erwähnen, dass mir ob der Unverschämtheit, die die Gegenseite an den Tag legt, langsam aber sicher die Galle hochkocht. Mein "Leidensgenosse" (der Inhaber der ähnlichlautenden Domain, der mich schon unmittelbar nach der ersten Abmahnung kontaktierte) hat zwar nach erster Zurückweisung der Abmahnung noch nichts weiter gehört, wurde aber seinerseits von einer nicht näher identifizierten Person auf's fadenscheinigste gefragt, ob der den Ärger mit der Domain nicht loswerden möchte - er brauche dazu nur die Domain kostenlos besagter Person zu überschreiben. Netter Versuch - mehr Glück beim nächsten Mal!

Seit dem 4.10. ist nunmehr Funkstille - schön, entweder haben sie's drangegeben, oder sie haben gar den Fehler ihrer Wege erkannt - obwohl mir das, was ich da schriftlich bekam, einigermaßen Erkenntnisresistent wirkte. Soll mir auch egal sein - was wirklich zählt ist, dass schon wieder ein Monat und mehr ins Land gegangen ist - und auf bereits anspielungsweise erwähnter Marken-Firmen-Webseite immer noch kein sinnhafter Verweis auf deren ach so wichtige Marke auftaucht. Ich sag ja, Dringlichkeit ist anders, und in irgendeiner Form von Konkurrenz befinden wir uns schonmal gleich gar nicht.

Eine freundliche Anfrage bei einem alten Freund und Ex-Kollegen, der bis vor kurzem noch eine gewichtige Position beim DENIC innehatte, sowie weitere Rechercheergebnisse lassen mich einem etwaigen Domainrechtsstreit gelassen entgegensehen.

UPDATE 11.11.2007: Dieses Wochenende finde ich tatsächlich einen Hinweis mit Verwendung des Markennamens auf der Webseite. Schön - das Thema, das sie adressieren, hat so überhaupt nichts mit allem zu tun, was wir je unter zweistein.de gemacht haben. Ich mag's, wenn ich meine Einschätzungen bestätigt finde. Wobei ich neidlos einräume, dass ich deren Produktidee nicht mal unsympathisch finde - wenn ihre Sozialkompetenz bei der Domainbeschaffung ähnlich ausgeprägt gewesen wäre, hätte das der Beginn einer wunderbaren Zusammenarbeit sein können... Schwamm drüber...

UPDATE 19.12.2007: Es ist weiterhin Ruhe im Karton - inzwischen habe ich mit meinem Anwalt abgerechnet; ärgerlich zwar, dass es am Ende doch etwas Geld gekostet hat, aber zum einen behalten wir die Domain, zum zweiten verbuche ich das für mich als "Live-Seminar" um mich beim nächsten Fall dieser Art allein zur Wehr setzen zu können und zum dritten habe ich auf die netten Herrschaften aus München keine Lust mehr. Auch seine Ruhe haben kann halt gelegentlich etwas kosten.

UPDATE 20.04.2008: Faszinierend - mich ereilte die Nachricht eines Leidensgenossen, dass man ihn nunmehr gerichtlich behellige. Da sind wir aber mal gespannt...

UPDATE 21.05.2008: Aus München bleibt es ruhig - immerhin bewerben die Herrschaften aber inzwischen Ihr Produkt schon auf YouTube - unter Verwendung von "zweistein" als Schlüsselwort. Da juckt es ja geradezu in den Fingern - aber ich beabsichtige auch weiterhin nicht, mich auf dieses Niveau zu begeben...

An sich wollte ich aus dieser Story ein Blog machen, aber ich glaube, momentan ist das noch nicht notwendig... über Rückmeldungen zu meinen Erfahrungen und den Austausch derselben mit Leidensgenossen freue ich mich - meine Mailadresse für diese Zwecke bleibt gereon@zweistein.de.

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Fortsetzung folgt... ...wenn sie notwendig werden sollte!

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last change: 2008/05/21  G.Stein