Die ZweiStein-Abmahnung

Klarstellung und Positivliste

Bevor ich über die Geschichte der ZweiStein-Abmahnung ins Detail gehe, möchte ich hier ein paar Dinge klarstellen, die ansonsten für Mißverständnisse und Vorbehalte gegenüber Unbeteiligten sorgen könnten - und das ist das Letzte, was ich erreichen möchte.

Dieser Bericht behandelt ausschließlich das Vorgehen eines gewissen, auf dieser Webseite namentlich ausdrücklich nicht genannten Unternehmens und dessen Anwaltskanzlei, basierend auf einer Markenanmeldung, von der diese glaubten, sie könnte mit dem Wort "zweistein" verwechselt werden. Damit scheiden folgende Schreibweisen aus, die im übrigen derzeit nicht als Marke beim DPMA angemeldet sind und deren Anmeldung man nach diesem Vorgang ab sofort als potenziell böswillig betrachten müsste, da eindeutig ältere Rechte existieren:

zweistein

Zweistein

ZweiStein

sowie alternative Schreibweisen mit Bindestrich zwischen zwei und stein (zwei-stein etc.), sowie

2stein

2Stein

und die diversen denkbaren Permutationen mit Bindestrich.

Nochmal: Wer sich so schreibt, gehört zu denen, die nicht nur nicht in der Gegend rumgemahnt haben sondern teilweise selbst von der ZweiStein-Abmahnung betroffen sind.

Ich sammle noch Links zu den "Guten", um diese in einer Positivliste hier zu verlinken. Sie verdienen es.

Bis jetzt als freundlich gesonnen (und im übrigen Nicht-Markeninhaber) aufzählen kann ich:

Zweistein Software GmbH

Zweistein Webdesign

2stein.de

Zweistein - Die Lernsoftware für die Spezielle Relativitätstheorie

Finde Zweistein - Ein Abenteuerspiel zur Förderung der Lesefähigkeit

(Alle Nennungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Ich werde jedoch weder die Gegenseite hier namentlich erwähnen, noch die Schreibweise ihrer Marke, noch den Namen des sie vertretenden Anwalts. Sie verdienen es NICHT.

Wen ich hingegen namentlich und mit einer ausdrücklichen Empfehlung erwähnen möchte, ist mein juristischer Vertreter:

Anwaltskanzlei Volke - Kanzlei für Medien- und Internetrecht

Ich hatte schon in der Vergangenheit höchst positive Erfahrungen mit Herrn RA Volke und brauchte daher nach Eingang besagter Abmahnung nicht lange zu überlegen, wen ich wohl mit meiner Vertretung betraue.

In Anlehnung an einen "Werner"-Comic: "Glauben Sie ja nicht, wen Sie vor sich haben!"

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last change: 2008/05/21  G.Stein