Post vom Fachregister!

Davon gelesen hatte ich ja schon – aber nun hab ich’s auch schwarz auf weiß – naja, Umweltpapierweiß 😉

Eigentlich lasse ich meine gewerbliche Tätigkeit hier ja außen vor – aber die Jungs vom sogenannten „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“ haben mies recherchiert (genauer: veraltete Adressbestände aufgekauft) – also kann ich ja dann doch:

Wer von besagtem Fachregister noch nicht gehört hat, vor denen wird seit Wochen allerorten gewarnt, die prominentesten Google-Ergebnisse dazu stehen deutlich vor dem von ihnen beworbenen Internetregister – das sagt schon alles.

Aber der Reihe nach – als ich den Brief in den Händen hielt, sah ich zunächst den „Infopost“ Stempel auf dem Fensterumschlag und das Umweltgrau von Umschlag und Inhalt. „Aha, bestimmt wieder so einer der auf wichtig macht…“ (Behördenbriefe sind mittlerweile fast durchgängig auf Umweltpapier – Anm. d. Red.) Und richtig, der „Briefkopf“ beschränkt sich auf die Worte „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“ – sonst nichts. Weitere Details über den „Absender“ erfährt man in einer lapidaren Fußzeile, wo es heißt: „United Lda – Av. Joao Crisostomo 38 – P-1050-127 Lissabon – Fon 00351 211148777 – Fax 00351 211148755 – www.registerwu.de – NIPC: 508829402“

Immerhin ist die Anschrift einigermaßen konsistent (Adresse und Ländervorwahl passen zusammen), aber was bitte macht ein solches, auf „offiziell“ getrimmtes Register mit einer Firmenanschrift in Portugal? Aber wir sind ja noch nicht fertig. Es heißt im Text: „Hiermit erfolgt die turnusmässige Kontrolle der gespeicherten Grunddaten Ihres Unternehmens.“ (Ein Feld im Briefkopf mit „letzte Datenkontrolle“ soll suggerieren, dass die das schonmal gemacht haben. Hätten sie’s, wüssten sie was falsch ist – das bezogene Unternehmen gab’s damals schon nicht mehr und Post von diesem Laden habe ich noch nie bekommen. Hübsch.

„Ihre Grunddaten werden kostenfrei veröffentlicht.“ Na das wollen wir mal sehen – es gibt ja ’ne URL. Also mal spontan dort recherchiert und ich stehe nicht drin! Aber was ist das – 14 Einträge aus meiner Stadt, dem Namen nach nicht wirklich branchenpassend. Die werden doch nicht allen ernstes geantwortet haben? Vielleicht sollte ich mal Beileidskarten drucken…

Ach ja: „Sollte eine rechtzeitige Gültigkeitsbestätigung ausbleiben, könnten Ihre Daten beim nächsten Kontrolllauf gestrichen werden.“ – Na ich bitte darum, am besten gleich aus dem Postverteiler. Aber ich werd den Teufel tun, das schriftlich zu machen, denn die zweite Seite des „Kontrollbriefes“ hat es in sich – ich liebe Formulare!

Schön ist der offizielle Charakter auch dieses Formulars. Dagegen wirkte das Ding, was ich für mein bestehendes Gewerbe letzthin von der Creditreform bekam, geradezu primitiv (vier Seiten im schönsten Schreibmaschinendesign) – das aber hatte wenigstens Hand und Fuß und die Aktualisierung der Daten in einem freundlichen Telefongespräch war kostenlos und ohne Verpflichtungen. Soll einfach mal erwähnt sein.

Schaut man sich besagtes Formular gut an, fallen zwei Dinge auf: Am Ende ist ein Feld für Datum, Firmenstempel und Unterschrift und – vor diesem Feld befindet sich ein dicht beschriebener Absatz mit scheinbar unwichtigen und unauffälligen Informationen. Kramen wir mal die Lesehilfe raus:

1. Wort: Auftrag. He, hallo? Geht’s noch? Ich soll doch nur Daten kontrollieren und aktualisieren. Wer hat was von Auftrag gesagt?

„Wir erteilen hiermit dem Verlag United Lda den Auftrag…“ (schon wieder Auftrag – und wieso Verlag? Eben war’s noch ein Fachregister…) „…die auf diesem Formular gemachten Angaben … während der nächsten 3 Jahre (!!!) als Anzeige (!!!) auf … zu publizieren.“ Drei Jahre – die machen nix Kleines hier… immerhin gibt’s ein Widerrufsrecht, und zwar 10 Tage ab Auftragsdatum (implizieren wir mal das Datum was unten eingetragen werden soll), natürlich hat der Widerruf gefälligst als Einschreiben zu erfolgen. Sie hätten noch „mit Rückschein“ dabei schreiben sollen – das will man nämlich als Beleg gewiss haben, anderenfalls droht nämlich „Die Kosten für die Anzeige betragen Euro 1011 p.a. exkl. MwSt….“ (hmm, der Laden sitzt in Portugal, und für solche Leistungen können die m.W. innergemeinschaftlich nicht mal MwSt. erheben – ich mag mich täuschen). 1011 Euro für praktisch nichts – naja einen Eintrag auf einer nett neutral gestalteten und inhaltlich eher wertlosen Webseite gibt’s dann schon, aber was will ich damit?

Hat man vorab über das Fachregister recherchiert, wird schon aufgefallen sein, dass der „Verlag“ dahinter offenbar auch nicht besonders identitätsstabil ist – jedenfalls räumen sie sich vorsichtshalber das Recht ein, „diesen Vertrag auf Dritte“ übertragen zu dürfen. Könnte ja sein dass man seine Einnahmequelle spontan vererben muss. Natürlich ist „Gerichtsstand der jeweilige Sitz des Verlages“ – und wenn das dann in irgendeiner Bananenrepublik oder am Südpol ist – Problem des „Kunden“. Man hat’s ja blanko unterschrieben. Um um die Rücksendung zu motivieren, ist sogar noch ein Antwortumschlag mit (oh Wunder, es gibt was umsonst) „Entgelt zahlt Empfänger“ beigefügt. Dieser geht übrigens nicht nach Portugal (dann ginge es nicht mit einem Antwort-Aufdruck der Deutschen Post) sondern nach Niederaula. Postfachadresse natürlich, und als „Firmenname“ nur „Fachregister“. Vertrauenerweckend.

Bei soviel Frechheit auf einen Haufen wird mir immer gleich ganz blümerant. Das Geschäftsmodell – wenn man es denn so nennen mag – ist aber auch ein ganz einfaches:

So ein Brief kostet im Massendruck ca. 20 Cent incl. beider Umschläge. Infopost dürfte bei dergleichen Massenversand bei 25 Cent pro Brief liegen, rechnen wir also mal großzügig 50 Cent pro Brief. Fällt jemand auf die Kiste herein, sind das spontan 3033 Euro (Gesamtsumme für drei Jahre) Umsatz. Ab gehen noch die Kosten für das Antwortporto (wird vermutlich bei den allgemein üblichen 55 Cent liegen) – und die sicherlich vergleichsweise horrenden Kosten für die dann tatsächlich notwendige Erfassung der Daten in besagtem Register. Datentypisten machen sowas im Akkord für kleinstes Geld. Evtl. auch das in Portugal, oder sogar in einer der erwähnten Bananenrepubliken – bloss nicht zuviel Gewinn verschleudern, den man in die eigene Tasche stecken könnte.

Bei geschätzten Gesamtkosten (incl. Erfassung) von 1,50 EUR pro erfolgreichem Brief macht das 3031,50 Euro Schnitt. Wahrlich beeindruckend. Gehen wir von nur einer Jahresgebühr aus, sind’s immer noch 1009,50 EUR. Da die anderen Briefe vermutlich erfolglos waren, braucht also nur einer von 2020 (!) Angeschriebenen reagieren damit die Sache +- Null aufgeht. Wow. Mein Gefühl sagt mir, deren Quote ist besser 🙁

Aber wie sage ich immer: „Glauben Sie ja nicht, wen Sie vor sich haben…“ – Wer sagt denn, dass in „Antwort“-Umschlägen immer die erwartete „Antwort“ drin sein muss? Was drinsteckt, sieht man ja erst beim Öffnen, und da hat man die Antwort-Gebühr schon entrichtet. Ich muss den Gedanken, der mich umtreibt (und auf den ich vermutlich weder als einziger noch als erster komme), nicht zuende formulieren, oder?

Übrigens, a propos schwarze Gedanken: Das Impressum der Webseite ist auch unvollständig. Die haben ’ne .de-Domain und ein Postfach, unter dem sie die Antworten auf ihre Abzocke sammeln. Da wär doch mal ’ne Abmahnung fällig? Oder gleich ab an’s Reality-TV? (Was Hartnäckigkeit angeht, ist mir Akte regelrecht sympathisch…)

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7 Antworten zu Post vom Fachregister!

  1. Suriel sagt:

    Das traurige daran ist, dass es immer noch so viele gibt, die auf solch dubiose „Firmen“ reinfallen

  2. Zac Mckracken sagt:

    hab das unheimlich amtlich aussehende schreiben auch bekommen…
    genau sowas mache ich schon immer mit werbung, abzockversuchen und dergleichen:
    ab in den antwortumschlag, paar nette worte draufgeschrieben, z.b „beim naechsten brief: anzeige“, noch ’n smiley unter „porto zahlt empfaenger“ und ab in den briefkasten.
    wenn zufaellig noch papiermuell auf dem schreibtisch rumliegt, kommt der glatt noch mit rein – vielleicht wirds ja teurer, wenn der brief mehr als 20 g wiegt 🙂

  3. Markus Körner sagt:

    Ich bin darauf reingefallen, hat jemand einen Tipp wie man hier wieder herauskommt?

    • Gereon sagt:

      Hmm, das ist extrem ärgerlich – da die Beantwortung des Schreibens als „Auftrag“ tituliert ist, ist die einzigen Hoffnung, innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Widerrufsrechts (14 Tage ab Zugang der Widerrufsbelehrung) vom Vertrag zurückzutreten. Da die ganze Angelegenheit schon recht fadenscheinig ist, gibt es natürlich die theoretische Möglichkeit, einfach nicht zu bezahlen und abzuwarten, ob eine Klage kommt – das halte ich aber für höchst gewagt.

      Der sichere Weg (wenn der Widerruf ausscheidet) ist der Besuch bei einem Fachanwalt. Die Erstberatung beim Anwalt dürfte i.d.R. preiswerter sein als die Bezahlung der Rechnung des Fachregisters. Ohne Rechtsbeistand dürfte das Ganze jedenfalls entweder unerfreulich oder teuer, schlimmstenfalls beides werden.

  4. Pingback: Branchenbuch Bottrop? | ZweiStein

  5. Michael sagt:

    Hier ist genau beschrieben, wie man aus der Sache ohne Anstrengung und Kosten wieder herauskommt, wenn man darauf reingefallen ist.
    http://www.modelships.de/Adressbuchmafia/registerwu.htm

  6. Pingback: Terrorfon… | ZweiStein

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